Verstärkung für das Digital-Health-Team von _fbeta: Gemeinsam digitale Innovationen nachhaltig in der Patientenversorgung verankern
Mit dem DVG ist ein wichtiger Meilenstein für eine digitale Patientenversorgung geschaffen worden. Gleichwohl gilt es nun, DiGA in die Patientenversorgung zu bringen und sicherzustellen, dass sie sich langfristig am Markt etablieren.
Hierbei unterstützen wir. In den vergangenen Monaten haben wir unser Digital-Health-Team durch weitere Fachexperten verstärkt. Zudem bieten wir regelmäßig engagierten und kompetenten Praktikant:innen und Werksstudent:innen die Chance, praktische Erfahrungen zu sammeln.
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System of Reference: Mit einer zukunftssicheren Microservicearchitektur die Chancen des PDSG für das Versorgungsmanagement nutzen
Seit dem Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten individuelle Angebote zu Versorgungsleistungen ohne vorherige Einwilligung machen und zu diesem Zweck Sozialdaten auswerten. Neben weiteren neuen Handlungsräumen eröffnet dies neue Perspektiven für das Versorgungsmanagement der Kassen.
Eine Grundvoraussetzung, um neue Technologien vorteilhaft einzusetzen, ist eine entsprechend wirkungsvolle IT mit hochverfügbaren und integren Daten.
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Im konstruktiven Dialog mit dem DiGA-Fast-Track zur digitalen Patientenversorgung
Im vom BMG geförderten I.DiGA-Projekt hat _fbeta gemeinsam mit der TU Berlin (Fördermittelnehmer) und D+B Rechtsanwälte den agilen Gesetzgebungsprozess des DVG durch Expertenworkshops sowie Diskussions- und Ergebnispapiere wissenschaftlich und fachlich begleitet und damit immer wieder neue Impulse und Vorschläge für die Gesetzgebung geliefert.
Abschlussveranstaltung am vergangenen Mittwoch, mit 140 Teilnehmenden, spannenden Impulsrednern und und kontroversen Diskussionen unter Teilnahme der Vertreter aller relevanten Stakeholder (Krankenkassen, GKV-Spitzenverband, DiGA-Hersteller und Herstellerverbände, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, ärztlichen Fachgesellschaften sowie Patientenverbänden).
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Wie die „App auf Rezept“ wirklich aufs Rezept kommt
Die DiGA sind erstattungsfähig; die Versicherten können ihren Anspruch auf diese geltend machen; Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können sie verordnen und Krankenkasse sie genehmigen. Und hier wird deutlich: Die Erstattungsfähigkeit ist für DiGA nur ein Etappenziel.
Idealerweise früh- und gleichzeitig gehen DiGA-Hersteller daher an die Beantwortung der beiden Fragen: Wie kommt meine DiGA ins Verzeichnis? – Und wie kommt sie aus dem Verzeichnis in die Praxis, zu den Patient:innen?
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Die Innovationsrakete: Transfermodell und passende Förderung
Maximierung der Erfolgsaussichten und sichere Auswahl eines Finanzierungsinstrumentes für Digital-Health-Anwendungen: Ein strukturiertes Vorgehen anhand des Transfermodell erhöht die Erfolgsaussichten von Digital-Health-Anwendungen für den Transfer in den ersten Gesundheitsmarkt und minimiert den Ressourcenaufwand. Häufig wird der Mehraufwand für den Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt unterschätzt – das betriff vor allem Themen wie Interoperabilität, Zertifizierung, Nutzennachweis und Vergütung. Deshalb: Bedarfe frühzeitig abschätzen und sich um geeignete Förderprogramme kümmern!
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DiGA + ePA + _= Versorgung neu denken
Lassen sie uns gemeinsam aus abstrakten Platzhaltern anschauliche und lebensnahe Beispiele machen!
DISKUTIEREN SIE AUF LINKEDIN MIT!
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