VDiPA! – Was ist neu? Und was ist jetzt zu tun?

beta_meet

Der Referentenentwurf der VDiPA ist da – gemeinsam möchten wir uns mit Ihnen anschauen, was wir von den DiGA kennen, was ist neu, was überrascht? Und was ist jetzt zu tun?

Zu einem beta_meet laden wir Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen bzw. digitalen Unterstützungsleistungen, Vertreter:innen von Kranken- und Pflegekassen, Pflegeexpert:innen und natürlich jede:n Interessierte:n aus der Pflege ein.  

beta_meet

Montag, 22. August 2022
16:00 Uhr – 18:30 Uhr

Hybrides Event

Impulsvorträge + Panel-Diskussion

Agenda

15:45 – 16:00 UhrAnkunft /Einloggen
16:00 – 16:15 UhrBegrüßung

Moderation: Hans-Holger Bleß, _fbeta
16:15 – 16:30 UhrImpuls
Nutzennachweis, Evidenzgenerierung
 
Speaker: Jonas Albert, _fbeta
16:30 – 16:45 UhrImpuls
VDiPA | Checklisten Anhang 1 und 2 Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz, Informationssicherheit und Interoperabilität

Speaker: Dr. Jörg Caumanns, _fbeta
16:45 – 17:00 UhrImpuls
VDiPA | Chancen und Herausforderungen für Hersteller

Speaker: Dr. Swantje Müller, Lindera
17:00 – 18:00 UhrPanel-Diskussion
VDiPA: Passen die Leitplanken, um mit DiPA in Richtung einer zukunftsfähigen Pflege gehen zu können?

Panel: Dr. Anne Geier (Geschäftsführerin SVDGV), Natalie Gladkov (Referentin digitale Medizinprodukt BVMed), Dr. Swantje Müller (COO Lindera), N. N. (Pflegekasse) 

Moderation: Hans-Holger Bleß, _fbeta
18:00 – 18:30 UhrWrap-up
ab 18:30 UhrGet-together

Details

Der Referentenentwurf der Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen in der Sozialen Pflegeversicherung (VDiPA) liegt seit dem 1. Juni vor. Eine Listung erster DiPA könnte bereits in 2022 erfolgen – die Hersteller stehen in den Startlöchern.

Transparenz und Verständlichkeit der Vorgaben und Anforderungen sind jetzt notwendig, um digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) nun auch zügig ins System zu bringen, damit sie ihr Unterstützungspotenzial nachhaltig in der Pflege realisieren können. Bekannt ist, dass sich der DiPA-Weg am Vorgänger-Projekt der DiGA orientiert. Mit zwei wesentlichen Änderungen aus Herstellersicht: Es wird für DiPA keine Möglichkeit zur Zulassung auf Erprobung bestehen und es wird keine frei zu bestimmenden Herstellerpreise im ersten Jahr der Zulassung geben. Das bedeutet, die Hersteller von DiPA müssen alle erforderlichen Nutzennachweise bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlegen.

Wir stellen den Referentenentwurf der VDiPA in seinen Grundzügen vor, erläutern die wichtigsten Anforderungen und zeigen gemeinsam mit den Panel-Gästen auf, wie damit sinnvoll umzugehen ist.

  • Wie wird der „Pflegerischen Nutzen“ definiert? Welche Studien oder Projekte sind zum Evidenznachweis zu planen? Wie können sie auf das komplexe Pflegeumfeld abgestimmt werden?
  • Wie können die Anforderungen an Qualität, Sicherheit etc. plan- und machbar umgesetzt werden – ohne zum Showstopper zu werden?

In der Panel-Diskussion möchten wir aus den unterschiedlichen Blickwinkeln auf die VDiPA schauen.

Hintergrund | Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz, kurz DVPMG, wurde u.a. mit den Ziel, mehr digitale Helfer für Pflegebedürftige zur Verfügung zu stellen, verabschiedet: Apps auf dem Smartphone oder browserbasierte Anwendungen auf dem Tablet bzw. Laptop sollen dabei helfen, die häusliche Pflege und den Gesundheitsverlauf zu verbessern sowie Pflegebedürftige zu unterstützen. Das Gesetz hat den Weg vorbereitet, auf dem DiPA in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen nach § 78 Abs. 3 SGB XI und somit in die Regelversorgung gelangen. Das Aufnahmeverfahren liegt beim Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM). Mit einem positiven Bescheid können pflegebedürftige Versicherte die DiPA von der Pflegekassen erstatten bekommen.

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Registrierung: Bitte wählen Sie über die Auswahl der Ticket-Art, ob Sie vor Ort oder online (per teams) an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Stimmen der Gäste

der beta_meet-Auftaktveranstaltung im Oktober 2019 zum DVG

Weitere Impressionen von der Veranstaltung sowie das Video zum How-to-Vortrag »Zugang zum 1. Gesundheitsmarkt. Optionen. Limitationen« 

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