Weihnachtswunsch für eine Telematikinfrastruktur

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Als Bürger und gesetzlich Versicherter glaube ich an das Potential einer Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Mit Interesse habe ich daher die Erklärung gelesen, dass ein neues E-Health-Gesetz in Planung ist, welches den Aufbau der Telematik-Infrastruktur beschleunigen (ermöglichen?) soll.

Ich persönlich glaube, dass es ein paar grundsätzliche Änderungen der aktuellen (Gesetzes-)Lage braucht, um die Telematik-Infratruktur sinnvoll ans Laufen zu bekommen.

Ich schreibe daher im Folgenden einige Gedanken, die ich mir persönlich zur Grundstruktur eines verbesserten Gesamtkonstrukts gemacht habe, in der weihnachtlichen Hoffnung, dass jemand sie liest und sich Gedanken beim laufenden Gesetzgebungsprozess dazu macht.

Vorschlag einer optimalen Struktur zur Beschleunigung der Einführung der Telematik-Infrastruktur:

Ein neues E-Health-Gesetz sollte Regelungen zu zwei Aspekten treffen.

Teil 1 – Kommunikationsinfrastruktur

Der Auftrag der gematik wird klar festgelegt und reduziert auf:

·         Aufbau der Basis-TI

·         Aufrechterhaltung der Basis-TI

·         Technologische Weiterentwicklung der Basis-TI

·         Kontrolle und Zertifizierung der Technologieanbieter

·         Kontrolle und Zertifizierung von beliebigen Fachanwendungen zum Betrieb auf der Basis-TI

Im Rahmen der gematik wird explizit kein fachliches Projekt mehr betrieben und keine fachliche Diskussion geführt. Alle fachlichen Gremien werden abgeschafft. Einziger Gesellschafter der gematik wird die GKV, da es sich lediglich um eine Technikgesellschaft handelt. Die Leistungserbringer werden über den Beirat eingebunden.

Ziel der Basis-TI soll es sein den Teilnehmern des Gesundheitswesens einen sicheren und diskriminierungsfreien Zugang zum Online-Datenaustausch untereinander zu gewährleisten. Hierfür sind technisch notwendige Dienste (z.B. sichere Kommunikationswege, eGK als Willenswerkzeug des Versicherten, HBA als Willens-/Signaturwerkzeug des Leistungserbringers) zur Verfügung zu stellen, die fachliche Anwendungen nutzen können.

Die Verantwortung (inhaltlich und finanziell) für jegliche Fachanwendungen liegt ausschließlich bei den aufbauenden und betreibenden Organen der Fachanwendung.

Sobald die technischen Komponenten für die Basis-TI verfügbar und getestet sind, erhalten die einzelnen Leistungserbringer die Möglichkeit zum Erwerb der Onlineanbindungskomponenten (Konnektoren). Alle Leistungserbringer, die nicht innerhalb eines Jahres nach Zurverfügungstellung der Komponenten nachweislich online sind, erhalten pauschal einen Abzug von 5% auf Ihre Vergütung (analog DTA).

Mit diesem Konstrukt soll ein marktoffener Zugang für sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen schnellstmöglich hergestellt werden.

Teil 2 – Fachliche Anwendungen

Die Verpflichtung für den Aufbau jeglicher, bisherigen fachlichen Anwendungen wird aus dem Gesetz entfernt. Im Allgemeinen hat sich der Gesetzgeber als wenig erfolgreich beim festlegen technischer Anwendungen erwiesen (siehe z.B. ELENA, DE-Mail, ePersonalausweis). Hier sollte dem Markt der Teilnehmer des Gesundheitswesens selbst die Auswahl überlassen werden.

Beliebige Teilnehmer im Gesundheitswesen können auf eigene Verantwortung Anwendungen auf der TI betreiben, wenn Sie die Sicherheits- und Betriebskriterien der gematik erfüllen und dort erfolgreich zertifiziert werden. Dies soll fördern, dass nur Anwendungen bestehen, für die es Nutzer und Nutzen gibt.

10% des geplanten Innovationsfonds werden reserviert für Anträge auf Projekte, die eine neue fachliche Anwendung auf der TI aufbauen und direkt in der Versorgung erproben wollen. Dies soll einen Startbonus für medizinisch/versorgungsrelevante innovative Anwendungen schaffen, um möglichst von Anfang an einen breiten Wettbewerb um die besten Anwendungen zu ermöglichen.

Analog des amerikanischen Projekts des „Meaningful Use“ wird zusätzlich durch ein Expertengremium (z.B. beim GBA?) ein Stufenplan für sinnvolle Reifegrade von Gesundheits-IT aufgestellt. Jede Stufe sollte einen höheren Grad an IT-Unterstützung beim Leistungserbringer darstellen. Jede Stufe sollte zudem einen höheren Grad an Qualität und Transparenz in die medizinische Versorgung bringen. In Fortführung der Interoperabilitätsstudie des BMG wird durch das Expertengremium ein fortzuschreibender Katalog an Kommunikationsstandards festgeschrieben, die es durch die Software zu unterstützen gilt, wenn eine Stufe/ein Qualitätsindikator geltend gemacht werden soll. Ziel ist der Stufen muss es sein zunehmend die folgenden Punkte zu unterstützen:

  • Verbesserung der Koordination in der Versorgung

  • Reduzierung von Brüchen und Diskrepanzen im Gesundheitswesen

  • Aktivierung und Einbindung von Patienten und ihren Familien

  • Gesamtverbesserung der Gesundheit auf Bevölkerungsniveau

  • Angemessene Privatsphäre und Sicherheit zu gewährleisten

Um das erreichen einer Stufe nachzuweisen, ist der Leistungserbringer (z.B. Arzt, Arztnetz, Krankenhaus,…) verpflichtet dazu passende Qualitätsindikatoren (z.B. aus QiSA) elektronisch, online an eine zentrale Stelle (DIMDI?) zu übermitteln. Diese Indikatoren können dann öffentlich für Patienteninformation und Versorgungsforschung genutzt werden.

Beim Nachweis einer Stufe erhält der Leistungserbringer (oder Leistungserbringerverbünde z.B. bei Netzakten) entsprechend seiner Stufe, der Art des Leistungserbringers und der Qualitätsindikatoren eine durch das Expertengremium finanzielle Kompensation für die Einführung der IT.

Mit diesem Konstrukt soll ein Rahmen geschaffen werden, der es den Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht in einen Wettbewerb um die beste Versorgung, unterstützt durch IT, zu treten. Die Qualitätskriterien sollen hier die Anreizrichtung vorgeben. Damit dieser Wettbewerb jedoch von einzelnen IT-Herstellern nicht genutzt wird, um eine ungünstige Marktbeherrschung herbeizuführen, sind klare Vorgaben für Interoperabilität notwendig.

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