ApoVWG: Was die Apothekenreform für die pharmazeutische Industrie bedeutet
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat der Gesetzgeber die Rolle öffentlicher Apotheken in der Gesundheitsversorgung deutlich erweitert. Das seit Juli 2026 geltende Gesetz zielt zwar in erster Linie auf die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, für pharmazeutische Unternehmen sind jedoch insbesondere die neuen Versorgungsaufgaben der Apotheken, Änderungen bei der Arzneimittelabgabe sowie die Regelungen zu Biosimilars von Bedeutung.
Apotheke wird stärker zum Versorgungsort
Das ApoVWG baut Apotheken zu einem niedrigschwelligen Zugangspunkt für Prävention, Diagnostik und Arzneimittelversorgung aus. Apothekerinnen und Apotheker können künftig grundsätzlich mit allen Impfstoffen impfen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Damit geht die Regelung deutlich über die bisher etablierten Grippe- und COVID-19-Impfungen hinaus. Hinzu kommen erweiterte Test- und Präventionsangebote sowie die Möglichkeit, bei Erwachsenen für diagnostische Zwecke venös Blut abzunehmen.
Für die pharmazeutische Industrie ist diese Entwicklung vor allem strategisch relevant: Bei Impfstoffen entsteht ein zusätzlicher, flächendeckender Zugangskanal außerhalb der ärztlichen Praxis. Präventions- und Früherkennungsangebote können zudem dazu führen, dass Risikopatienten früher identifiziert und einer weiteren medizinischen Versorgung zugeführt werden. Damit gewinnt die Apotheke auch für Patient Journey, Awareness und Therapiebegleitung weiter an Bedeutung.
Änderungen bei der Arzneimittelabgabe
Gleichzeitig erhalten Apotheker begrenzte zusätzliche Kompetenzen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Bei einer bereits länger bestehenden Therapie kann beispielsweise einmalig eine kleine Packung eines Arzneimittels zur Anschlussversorgung ohne neue ärztliche Verschreibung abgegeben werden, wenn eine Unterbrechung der Behandlung nicht vertretbar wäre. Ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial sowie Therapien, bei denen eine ärztliche Untersuchung oder Diagnostik erforderlich ist.
Für Hersteller chronisch eingesetzter Arzneimittel stärkt dies grundsätzlich die Therapiekontinuität und reduziert potenzielle Versorgungslücken.
Biosimilars: Ausschreibungswettbewerb zunächst begrenzt
Eine besondere Bedeutung hat das ApoVWG schließlich für Biosimilars. Seit April 2026 können Apotheken unter den Vorgaben des G-BA bestimmte biologische Arzneimittel substituieren. Das ApoVWG flankiert diese Marktöffnung, indem vergaberechtlich relevante Rabattvertragsausschreibungen bis zum 1. Juli 2028 ausgeschlossen werden. Nicht-exklusive Open-House-Modelle bleiben möglich. Damit soll verhindert werden, dass die neue Substitution unmittelbar zu einer starken Konzentration auf einzelne Anbieter führt.
Für Biosimilar-Hersteller bedeutet dies zunächst eine Stabilisierung des Wettbewerbsumfelds: Der Marktzugang hängt weniger von einzelnen „Winner-takes-all“-Ausschreibungen ab, während Lieferfähigkeit, Preisgestaltung und die Positionierung im Apothekenkanal an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig ist die Regelung ausdrücklich befristet – spätestens mit Blick auf 2028 bleibt die zukünftige Ausgestaltung der Rabattvertragslogik daher ein wichtiges Market-Access-Thema.
Was Pharmaunternehmen jetzt im Blick behalten sollten
Das ApoVWG treibt drei relevante Entwicklungen: Erstens wird die Apotheke bei Impfungen, Prävention und Therapiebegleitung zu einem wichtigeren Akteur. Zweitens können flexiblere Abgaberegeln die Versorgung und Adhärenz insbesondere bei chronischen Therapien unterstützen. Drittens schafft die vorübergehende Begrenzung exklusiver Biosimilar-Rabattverträge einen neuen regulatorischen Rahmen für einen wirtschaftlich bedeutenden Markt.
Für pharmazeutische Unternehmen lohnt es sich daher, die Apotheke stärker als Bestandteil von Market Access und Patient Journey zu betrachten – und insbesondere die weitere Konkretisierung der neuen Apothekenleistungen sowie die Entwicklung der Biosimilar-Regelungen bis 2028 eng zu verfolgen.
Autor & Ansprechpartner

Hans-Holger Bleß ist Partner bei _fbeta und Experte für Versorgungsforschung, Market Access und innovative Versorgungsmodelle im Digital-Health- und Pharmabereich. Er begleitet und analysiert gesundheitspolitische und regulatorische Fragestellungen seit vielen Jahren. Seine Arbeit verbindet politische Einordnung mit einem tiefen Verständnis der Rahmenbedingungen des Arzneimittelmarktes.