Haben DiPA & Co. einen Nutzen für Pflegebedürftige? – Oder ist die Frage zu eng gestellt?
Über diese Frage diskutierte Hans-Holger Bleß im Rahmen unseres beta_work „Digitalisierungspotenziale in der Pflege: Wo DiPA & Co. in der Pflege gebraucht werden” vom 17.02.2022 mit dem Panel: Thordis Eckhardt, SVDiPA-Allianz | Annemarie Fajardo M.Sc., Vizepräsidentin Deutscher Pflegerat e.V. | Dr. Swantje Müller Müller, Lindera | Markus C. Müller, Nui Care GmbH & Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung | Prof. Dr. phil. Günter Meyer, Ostfalia – University of Applied Sciences Hochschule für angewandte Wissenschaften und Geschäftsführer Pflegedienst Meyer & Kratzsch Berlin GmbH | Prof. Dr. Reinhold Roski, Monitor Pflege | Jonas Albert
Ein Nutzenbegriff, der den Fokus allein auf die Pflegebedürftigen legt, greift zu kurz und geht an der Komplexität des Pflegealltags vorbei. Dass in die Definition des pflegerischen Nutzens und die Anforderungen an die Nutzenevaluation von digitalen Lösungen die Perspektive der (pflegenden) Angehörigen und der Pflegenden eingehen muss, war eine mehrheitlich geäußerte Einschätzung des Panels.
Aber bleiben wir auf der individuellen Ebene und betrachten die Situation der Pflegebedürftigen – denn sie sind es, die das DVPMG im Blick hat und die sich nach § 40b SGB XI zukünftig die Aufwendungen für digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen auf Antrag und nach Genehmigung durch die Pflegekasse erstattet lassen können. Wo liegen für diese die größten ungedeckten Bedarfe entlang der 6 pflegefachlichen Kriterien, wo das größte Digitalisierungspotenzial? Das fragte unser Berater Cornelius Roll die 130 Teilnehmer:innen. Das Ergebnis hat uns überrascht: Die ungedeckten Bedarfe werden als groß und in allen sechs Bereichen als fast gleich hoch angesehen.
Was unseren Digital-Health-Experten Jonas Albert dazu veranlasste, den Herstellern zuzurufen: „Man kann nichts falsch machen – überall ist der Bedarf hoch. Also, los geht`s!“
Die Diskussion um das konkrete Digitalisierungspotenzial in den einzelnen Bereiche hat gezeigt, es braucht freie kreative Denker, um innovative Lösungen zu entwickeln. Wenn dann die Rahmenbedingungen stimmen, können tragfähige Geschäftsmodelle entstehen, damit die Innovationen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation für Pflegebedürftige führen können.
Wir sind gespannt, was die Rechtsverordnung bringt!