Die Innovationsrakete: Transfermodell und passende Förderung
Maximierung der Erfolgsaussichten und sichere Auswahl eines Finanzierungsinstrumentes für Digital-Health-Anwendungen
- Ein strukturiertes Vorgehen anhand des Transfermodell erhöht die Erfolgsaussichten von Digital-Health-Anwendungen für den Transfer in den ersten Gesundheitsmarkt und minimiert den Ressourcenaufwand.
- Häufig wird der Mehraufwand für den Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt unterschätzt – das betriff vor allem Themen wie Interoperabilität, Zertifizierung, Nutzennachweis und Vergütung.
- Deshalb: Bedarfe frühzeitig abschätzen und sich um geeignete Förderprogramme kümmern!
„Digitale Zukunft ist bessere Versorgung“, so Jens Spahn, der auffordert, mutig die Zukunft zu gestalten.[i] – Und viele Digital-Health-Hersteller bringen diesen Mut auf und entwickeln spannende Lösungen, die zur Verbesserung der Versorgung einen wesentlichen Beitrag leisten können. Der Gesundheitsmarkt macht es ihnen jedoch nicht gerade leicht und stellt sie mit ihren innovativen Ideen vor Hürden. Mit den nutzerzentriert denkend und agil arbeitenden Herstellern/Start-ups und dem nach starren SGB-Vorgaben organisierten GKV-System prallen zwei Denkwelten aufeinander. Da das GKV-System in Einzelleistungsvergütungen entlang der Sektoren denkt, gestaltet sich beispielsweise die für die Vergütung notwendige Einordnung der andersartigen und teilweise hybriden Digital-Health-Anwendungen oft sehr schwierig.
Wie kann der Transfer – über den DVG-Fast-Track oder alternative Zugangswege – gelingen und welche Vorbereitungen sind zu treffen, um Erfolgsaussichten zu maximieren – und die Ressourcen zu schonen?
Erfolgswahrscheinlichkeiten maximieren und Ressourcen schonen
Hier bietet unser Transfermodell[ii] als idealtypische Darstellung des Wegs einer Digital-Health-Anwendung in den Versorgungsalltag Orientierung und Planungssicherheit: Von der Idee bis zum Eintritt eines Produktes / einer Lösung in den 1. Gesundheitsmarkt.
Das Modell ist auf eine Beschleunigung des kritischen Pfades aller Tätigkeiten bis zum Launch des Produktes (Time-to-Market) hin optimiert.
Es trägt dazu bei, Ressourcen bei allen beteiligten Akteuren zu schonen und frühzeitig alle für den Transfer in die Gesundheitsversorgung kritischen Faktoren wie etwa Medizinproduktezertifizierung, Nutzennachweis und Vergütung als integralen Bestandteil der Analyse- und Planungsphase einzubeziehen.
Der aktuell bei vielen Start-ups im Fokus stehende DiGA-Fast-Track ist nur ein Weg von ungefähr acht Möglichkeiten, in den ersten Gesundheitsmarkt zu gelangen. Welcher tatsächlich der beste ist, das kann verlässlich nur anhand der Komponentenzerlegung beantwortet werden. Was bedeutet das konkret? Komponentenzerlegung, das heißt, die Leistungsbausteine des Produktes zu identifizieren und den Funktionstypen zuzuordnen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zerlegung der Digital-Health-Anwendung in ihre einzelnen Komponenten schafft Klarheit für die weitere Organisation des Transfers: So können strukturiert die funktionstypenspezifischen regulatorischen Anforderungen und Optionen wie Wirkungsnachweis, Nutzenargumentation, Vergütungsweg oder Medizinproduktezertifizierung abgeleitet werden.
Die Anschaulichkeit der Arbeitspakte und der zu durchlaufenden Phasen im Transfermodell darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Fülle von Prozessen mit und ohne Beteiligung von anderen Akteuren durch den Hersteller zu organisieren und aufeinander abzustimmen sind. Während das Transfermodell idealtypisch den Maximalweg abbildet, den zum Beispiel eine Therapie-App durchlaufen muss, können andere Anwendungen aber ggf. auch einen vereinfachten Weg gehen.
Arbeitspakete agil und parallel bearbeiten ̶ nur so ist es möglich, in kürzester Zeit auf den Markt zu kommen. Alles in allen Phasen, aber immer detaillierter. Das Transfermodell bedeute im Kern, das Prinzip der Agilität, die in den Arbeitspaketen „Produkt“ und „Geschäftsmodell“ bereits Verbreitung gefunden haben, auf die nächsten weiteren Aufgaben des Start-ups wie „Sicherheit“, „Wirksamkeit“ und „Zertifizierung“ sowie „Vergütung“ anzuwenden.
Ein strukturiertes Vorgehen anhand des Transfermodell erhöht die Erfolgsaussichten für den Transfer in den ersten Gesundheitsmarkt und minimiert den Ressourcenaufwand. Anbieter von Digital-Health-Lösungen unterschätzen jedoch häufig den Mehraufwand für diesen Zugang – das betriff vor allem Themen wie Interoperabilität, Zertifizierung, Nutzennachweis und Vergütung.
Klar im Vorteil ist, wer sich frühzeitig um geeignete Förderprogramme kümmert
Förderungsinstrumente, die für Digital-Health-Anbieter grundsätzlich infrage kommen, sind: öffentliche Programme im Bereich der Wirtschaftsförderung, Programmen im Gesundheitswesen sowie privatwirtschaftliche Initiativen.
Die zahlreichen Programme der Wirtschaftsförderung sind in der Regel nicht speziell auf Digital Health zugeschnitten. Unter den wenigen Fördermaßnahmen im Gesundheitswesen finden sich hingegen einzelne, die explizit auf Digital Health ausgerichtet sind. Das derzeit prominenteste ist der Innovationsfonds. Bei den privatwirtschaftlichen Initiativen z.B. von Inkubatoren, Akzeleratoren und Investoren gibt es zunehmend auch spezialisierte Angebote im Bereich Digital Health.
Als Förderinstrumente kommen direkte oder indirekte Fördermaßnahmen zum Zuge. Diese können folgendermaßen unterschieden werden:
- Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
- Darlehen, die meist zinsvergünstigt und mit Haftungsfreistellung bei Rückzahlungsausfall versehen sind
- Beteiligungen, die als Kompensation die Abgabe von Firmenanteilen vorsehen
- Sonstige Förderinstrumente, wie Beratung, Mentoring, Netzwerke, Büroräume, Infrastruktur etc.
Zuschüsse (1) und Darlehen (2) sind die vorwiegend von öffentlichen Akteuren eingesetzten Instrumente. Private Akteure fördern überwiegend in Form von Beteiligung (3). Sonstige Förderinstrumente (4) werden von öffentlichen wie auch privaten Akteuren angeboten.
Eine umfassende Übersicht über öffentliche Innovationsförderungen bietet die Förderberatung des Bundes.
Eines dieser Förderinstrumente ist das go-inno-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Vorhaben zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Unterstützung erfolgt in Form einer gefördertern Innnovationsberatung durch autorisierte Beratungsunternehmen. Die gutscheinbasierte Umsetzung ermöglicht einen sofortigen Projektstart und minimiert den administrativen Overhead für das geförderte Unternehmen.
go-Inno: So kann Förderung ganz konkret aussehen
Als vorläufig autorisiertes Beratungsunternehmen des go-Inno-Programms haben wir die Möglichkeit, BMWi-Innovationsgutscheine auszustellen. Durch den Gutschein werden 50 Prozent der Beratungskosten vom BMWi gedeckt.
Gefördert werden rechtlich selbstständige Unternehmen, die weniger als 100 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 20 Millionen Euro haben. Die Förderfähigkeit unterliegt weiteren Kriterien, die wir für Sie einer Prüfung beim Projektträger unterziehen können. Ist die Förderfähigkeit bestätigt, kann die Beratung im Rahmen des go-Inno-Programms beginnen. Vom initialen Gespräch bis zum Start der geförderten Beratung vergehen nur wenige Tage und sie haben wenig bis keinen administrativen Aufwand.
Sprechen Sie uns an!
[i] WirtschaftsWoche (12.04.2019): Spahn: „Nur wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen, können wir die Patientenversorgung besser machen“. Online: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interviews/wiwo-12042019.html
[ii] Knöppler et al. (2016): Transfer von Digital-Health-Anwendungen in den Versorgungsalltag. Bertelsmann Stiftung. Online: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_VV_Transfer-von-DH-Anwendungen_Teil1_2016.pdf