Der (hohe) Preis für evidenzbasierte Medizin

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Die evidenzbasierte Medizin ist ein Grundprinzip, an dem wir uns bei den Methoden- und Nutzenbewertungen einheitlich orientieren sollten. Nur dann schaffen wir verbindliche und zugleich auch verlässliche Rahmenbedingungen für alle Akteure.“ 

(Hans-Holger Bleß, Head of Healthcare Research & Market Access, _fbeta)

Was passiert, wenn davon abgewichen wird, zeigt das Beispiel der im Oktober 2020 getroffenen Entscheidung des G-BA, gegen die Stimmen des GKV-SV und der Position des IQWiG drei weitere Biomarkertests für Patientinnen mit Brustkrebs in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Ein erster Test erfüllte die ursprüngliche Forderung des G-BA nach einer 10-jährigen RCT und wurde 2019 erstattungsfähig. Zehn Jahre, in denen der Test in der Versorgung nicht zur Verfügung stand, waren der (hohe) Preis für die Forderung nach Evidenz. Die jetzt ebenfalls aufgenommenen Tests mussten hingegen diese hohe Hürde nicht nehmen. 

Die möglichen direkten Folgen sind Verunsicherung bei Patientinnen und Ärtz:innen bei nicht kongruenten Testergebnissen bis hin zu therapeutischen Fehlentscheidungen.  

Zugleich ist die konsequente Anwendung der Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auch Anreiz für Hersteller innovativer Produkte, aufwändige und hochwertige Studien durchzuführen. Hiervon profitieren Patient:innen und Ärzt:innen wie auch die GKV gleichermaßen. Wird dieses Prinzip jedoch verletzt, könnten Hersteller die Schlussfolgerung ziehen, dass sich hochwertigen Evidenz nicht mehr lohnt – eine Schlussfolgerung, an der das gesamte Gesundheitssystem zu leiden hätte. 

Das vollständige Interview finden Sie in der aktuellen Ausgabe von market access & health policy.


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